Hansenhaus Rechts - Gemälde

Hansenhaus Rechts - Gemälde
Hansenhaus Rechts zu Marburg an der Lahn ca. im Jahre 1897 - Gemälde von Friedrich (Fritz) Klingelhöfer (04.061832 - 09.11.1903) Marburger Landschaftsmaler - Bildarchiv Foto Marburg 221331
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Dienstag, 1. Januar 2019

So ein Saubeutel ...

Bierpanscher verurteilt! 

Es ist nicht zu fassen. Da hat doch tatsächlich jemand, hier im idyllischen Marburg an der Lahn, Bier gepanscht. Aber, man hat ihn glücklicherweise, scheinbar auf frischer Tat, ertappt und ihn seinem Richter vorgeführt. Ob diese Panscherei nur aus Unvermögen oder aus Habgier geschah, ließ sich nicht einwandfrei ermitteln. 

Das Urteil: 
3 mal 24 Stunden im Weißenturm wegen schlechten Bierbrauens bei Wasser und Brot eingekerkert.

 

Mir persönlich ist diese Angelegenheit etwas peinlich, da dieser Bierpanscher Johannes Schmenner wahrscheinlich ein Mitglied meiner Sippe .....

 

Mittwoch, 10. Februar 2016

Landgraf Carl

Der Schmied Johannes Klein zu Marburg
 
Das (Hessische) "Historisches Ortslexikon Marburg" schreibt auf Seite 117:
1707 bekommt der Schmied Johannes Klein die Erlaubnis 6 3/4 Morgen Wüstung im Schweinsgrund zu roden und auf der Weißen Mocken ein Wohnhaus zu errichten.
 In der alten Akte für den Zeitraum 1707 bis 1794, mit dem Titel "Verwaltung der Buchholzischen Güter im Schweinsgrund bei Marburg", liegt als erstes Blatt eine Abschrift (Cp) der Genehmigung des Landgrafen Carl vom 9. September 1707, dem Schmied Johannes Klein zu Marburg Rottland im Schweinsgrund gegen Zins zu überlassen.

Der Inhalt dieses Dokuments lautet:

Cp:
Weilen dem von unerm Forstambt zu Marburg
uns unterthänigst erstatteten Bericht nach die
hierin erwähnte wüstung der Schweinsgrund
genannt, ohne Schaden des walds und gehölzes
gerottet und arthafft gemacht werden kan,
so verwilligen wir gnädigst, daß Johannes
Klein, Schmied zu Marburg von solcher
wüstung, 6 ¾ Morgen, wie solche in dem uns
vorgezeigten abriß abgezeichnet sind, zur Arthafft-
machung eingeräumet und angewiesen
werden mögen , unserer Renthcammer, demnach
gdt [gnädigst] befehlend uff solche 6 ¾ Morgen, wann-
solche zuforderst gerottet einen gewißen
jährl. zinß und übrige auff dergl.n übliche
belastung zu trage und solche uns verrechnen
zu lassen etc.. unser vorbeh.: Forstambt zu Mar-
burg aber hat wegen solcher Rottäcker-Ein-
räumung Verfügung zu thun, und dahin
zu gehen, daß dieseselbe in gutem baus
und beßerung erhalten werde mögen.
Caßell d [en] 9. Sept: 1707
Carl
Die Genehmigung zum Bau eines Wohnhauses auf der Weißen Mocken, bzw. der Bau einer Scheune im Schweinsgrund, wird in diesem Dokument nicht erwähnt.

In Flurkarten ab 1715 ist ein Gebäude im Schweinsgrund, unterhalb des Plateau der heutigen Liegeschaft Hansenhaus Links, in der abfallenden Talmulde hin zum Alten Kirchhainer Weg, eingezeichnet.

Einige Flurkarten zeichneten dieses Gedäude jedoch oben auf dem Berg beim Hansenhaus Links ein. Dieser Standort ist allerdings unwahrscheilich, da dieses Plateau damals schon eine eigene Flurbezeichnung hatte. Ebenfalls ist dort nicht der erwähnte Weiße Mocken.
Quelle: Hessisches Staatsarchiv Marburg - 23 c Marburg Nr. 107- erstes Blatt des Acts "Verwaltung der Buchholzischen Güter im Schweinsgrund bei Marburg"