Hansenhaus Rechts - Gemälde

Hansenhaus Rechts - Gemälde
Hansenhaus Rechts zu Marburg an der Lahn ca. im Jahre 1897 - Gemälde von Friedrich (Fritz) Klingelhöfer (04.061832 - 09.11.1903) Marburger Landschaftsmaler - Bildarchiv Foto Marburg 221331

Freitag, 23. November 2018

Licht an!


Das ungeliebte Bürgerliche Gesetzbuch

Im fernen Berlin hatte 1896 der Reichstag ein neues Gesetzeswerk beschlossen. Der Name dieses Gesetzbuches war "Bürgerliches Gesetzbuch", abgekürzt BGB. Es trat mit Beginn des 01. Januar 1900 in kraft.

Kurz vor dem siebten Jahrestag des noch für viele neuen Regelwerkes stellte man in Marburg und Umgebung fest, dass sich ein Großteil der Bevölkerung nicht daran hielt bzw. es überhaupt nicht kannte.

Die Oberhessische Zeitung wies in ihrer Ausgabe vom 23. November 1906 die Wirte auf den Paragraphen 278 des Bürgerlichen Gesetzbuch mit folgenem Wortlaut hin:

 *Für Wirte. Durch den Aufenthalt eines Gastes in den Restaurationsräumen entsteht zwischen jenem und dem Wirte ein Vertragsverhältnis. Diesem Verhältnis entsprechend ist der Wirt zur ordnungsgemäßen Beleuchtung des Flures, sobald das abnehmende Tageslicht dies nötig macht, insbesondere der Oertlichkeiten, deren Betreten für nicht ortkundige Personen eine Gefahr enthalten könnte, verpflichtet. Durch Unterlassung dieser Vertragspflicht macht er sich schadenersatzpflichtig. Diese Ersatzpflicht kann er nicht dadurch von sich abwälzen, dass er sich zu seiner Entlastung auf ein Verschulden seines Kellners beruft, denn für dieses hat er nach § 278 B.G.B. ebenso wie für sein eigenes einzustehen.

Man bedenke hierzu, dass
  • 1906 noch keine 10 Prozent der Bevölkerung an die Elektrizität angeschlossen waren.
  • zumeist mit offenen Licht hantiert werden musste.
  • die Oertlichkeiten sich meist fernab, teilweise über den Hof, der Gasträume befanden.
  • nur sehr wenige Bürger eine Zeitung lasen.

Die Wirte der beiden Hansenhäuser, Friedrich Schmenner und Ernst Herling, mussten ebenfalls mit mehreren Quellen offenen Lichtes hantieren, da die Oertlichkeiten zu diesem Zeitpunkt noch ausser Haus waren.